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Umzugstipps & Checklisten – vom Experten für Umzüge

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Checklisten und Tipps für den Umzug und Ihre Steuer

Haben Sie an alles gedacht? Mit uns gestaltet sich Ihr Umzug so einfach wie nie zuvor.

Wahr­schein­lich zie­hen Sie nicht ein paar Dut­zend Mal am Tag um. Tolmien schon. Und aus die­sem rei­chen Er­fah­rungs­schatz kön­nen wir Ih­nen mit unseren Umzugstipps ein paar prak­ti­sche Hilfestellungen an die Hand ge­ben. Zudem können Sie beim Umzug an der richtigen Stelle sparen: an den Steuern! Wir geben Ihnen auch hierzu eine kurze Übersicht, was Sie beachten sollten.


Als erfahrenes Umzugsunternehmen haben wir die richtigen Mitarbeiter und das notwendige Fingerspitzengefühl, die anspruchsvolle Aufgabe eines Umzugs vollumfänglich oder auf Wunsch auch nur teilweise zu erledigen.

Sofern Sie Ihren Umzug selbst in die Hand nehmen möchten, oder nur Teile an uns delegieren, können Sie mithil­fe unserer Check­lis­ten Punkt für Punkt über­prü­fen, ob Sie an alles Wichtige gedacht haben. So behalten Sie den Überblick!


Haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihres Umzugsvorhabens

Sie haben bei uns die Möglichkeit, Ihren Umzug perfekt zu planen. Wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht um und organisieren Ihren Umzug von Anfang an.

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Be­gin­nen Sie noch heu­te mit der Pla­nung Ih­res Um­zugs! Un­ser For­mu­lar lei­tet Sie in 8 Schrit­ten durch Ihre Woh­nung. Auf Grund Ih­rer An­ga­ben schickt Tolmien Ih­nen ein un­ver­bind­li­ches An­ge­bot.

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Besichtigungstermin vereinbaren

Ver­ein­ba­ren Sie noch heu­te ei­nen Besichtigungstermin zur Planung Ihres Umzugs. Ihr per­sön­li­cher Tolmien-Um­zugs­be­ra­ter kommt vor Ort. Gerne schicken wir Ihnen ein Angebot.

So behalten Sie den Überblick

Checkliste für Ihren Umzug

Im Vorfeld


  • Mietvertrag fristgerecht gekündigt
  • Umzugstermin festgelegt
  • Renovierung wie vereinbart durchgeführt
  • Mietkaution zurückgefordert
  • Keller und Böden entrümpelt
  • Einrichtungsplan erstellt

Letzte Vorbereitungen


  • Nachbarn und Hausmeister informiert
  • Aufzugsschlüssel besorgt
  • Zufahrten geöffnet
  • Schlüssel und Dokumente für die neue Wohnung bereitgelegt
  • Transportsicherungen für die Waschmaschine herausgesucht
  • Werkzeugkasten bereitgestellt
  • Koffer mit dem wichtigsten persönlichen Bedarf gepackt
  • Getränke und kleinen Imbiß vorbereitet

Die alte Wohnung


  • Abschlußreinigung durchgeführt
  • Zählerstände notiert
  • Namensschilder entfernt
  • Briefkasten geleert
  • Wohnung gemäß Protokoll übergeben

Die neue Wohnung


  • Namensschilder an Tür und Briefkasten angebracht
  • Zählerstände notiert
  • Wohnung gemäß Protokoll übernommen
  • Einrichtungsplan an der Wohnungstür befestigt

Be­hör­den und For­ma­li­tä­ten


  • Wohnungswechsel angemeldet
  • KFZ umgemeldet
  • Kinder in Schule oder Kita ab- und angemeldet
  • Telefon umgemeldet

Be­hör­den und Leis­tungs­trä­ger in­for­mie­ren


  • Finanzamt
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Nachsendeantrag bei der Post gestellt
  • GEZ

Ver­sor­gungs­be­trie­be in­for­mie­ren


  • Elektrizitätswerk, Gaswerk, Wasserwerk
  • Bank oder Sparkasse
  • Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht …)
  • Zeitungsabonnements
  • Versandhandel
  • Clubs und Vereine


Häufig gestellte Fragen – Umzugstipps

  • Umzug mit Kindern

    Wenn Sie mit Kin­dern um­zie­hen, dann las­sen Sie sie doch eine un­se­rer spe­zi­el­len Kin­der­kis­ten pa­cken. Der ei­ge­ne Um­zugs­kar­ton macht den Klei­nen gleich viel mehr Spaß und er­höht die Ak­zep­tanz ge­gen­über dem Um­zug.


    Klei­ne­re Kin­der sind am Um­zugs­tag si­cher bes­ser bei Ver­wand­ten oder Freun­den auf­ge­ho­ben.


    Er­kun­den Sie die neue Um­ge­bung schon im vor­hin­ein mit den Kin­dern. Schau­en Sie sich den neu­en Schul­weg an, er­le­ben Sie die ers­ten Aben­teu­er auf den dor­ti­gen Spiel­plät­zen und fin­den Sie schon mal her­aus, wo das Eis am bes­ten schmeckt!

  • Muss ich meinen Kühlschrank abtauen?

    Sie brau­chen Ihre Kühl­tru­he nicht vor dem Um­zug schnell noch leer­ zu ­es­sen. In den Tolmien-Um­zugs­las­tern gibt es näm­lich ei­nen 220-Volt-An­schluß. So ver­dirbt Ih­nen auch auf der Fahrt nichts.

  • Wie bereite ich Pflanzen auf den Umzug vor?

    Be­rei­ten Sie Ihre Pflan­zen auf die Rei­se vor. Im Som­mer soll­ten Sie sie aus­rei­chend wäs­sern, im Win­ter eher tro­cken hal­ten. Tolmien bie­tet spe­zi­el­le Ther­mo­fo­li­en und -con­tai­ner für emp­find­li­che Pflan­zen an.

  • Was mache ich mit meinen Wertgegenständen?

    Schmuck, Bar­geld und Wert­sa­chen gibt man doch so un­gern aus der Hand. Wir emp­feh­len, dass Sie die­se Din­ge am bes­ten per­sön­lich be­för­dern.

  • Je we­ni­ger trans­por­tiert wer­den muss, des­to bes­ser.

    Tren­nen Sie sich vor dem Um­zug von Sa­chen, die Sie oh­ne­hin nicht mehr brau­chen; wozu gibt es schließ­lich Floh­märk­te und Klein­an­zei­gen. Den­ken Sie an Kel­ler und Bö­den.


    Auch Neu­an­schaf­fun­gen ver­schie­ben Sie bes­ser auf die Zeit nach dem Um­zug. Dann ha­ben Sie ei­nen bes­se­ren Über­blick, was fehlt und was am bes­ten passt. Nut­zen Sie die Ge­le­gen­heit zum Neu­an­fang!

  • Was mache ich bei schlechtem Wetter?

    Bei schlech­tem Wet­ter emp­fiehlt es sich, den Bo­den ab­zu­de­cken, da­mit Aus­le­ge­wa­re und Par­kett un­ter dem stän­di­gen Hin­aus- und Hin­ein­lau­fen nicht lei­den. Ge­eig­ne­tes Ma­te­ri­al er­hal­ten Sie von uns.

  • Welche Formalitäten muss ich bei einem Umzug beachten?

    Um die vie­len klei­nen For­ma­li­tä­ten küm­mern Sie sich am bes­ten, so­bald der Um­zugs­ter­min fest­steht. Den­ken Sie an die Mit­tei­lun­gen an Post, Stadt­wer­ke, GEZ; Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Kran­ken­kas­sen; Ver­ei­ne, Ver­sand­händ­ler, Abon­ne­ments.

  • Was muss ich bei der Übergabe meiner alten Wohnung bedenken?

    Auch wenn Sie sich auf Ihr neu­es Do­mi­zil kon­zen­trie­ren – ver­lie­ren Sie die bis­he­ri­ge Woh­nung nicht aus den Au­gen. Ver­ge­wis­sern Sie sich, etwa im Miet­ver­trag, was bei der Über­ga­be er­war­tet wird. Und viel­leicht las­sen Sie et­was dar­in, wo­für Sie eine Ab­stand­zah­lung ver­ein­ba­ren möch­ten?

  • Wann und wie packe ich am besten für den Umzug?

    Wenn Sie selbst pa­cken möch­ten, fan­gen Sie früh­zei­tig da­mit an: Was Sie nicht mehr brau­chen, kann doch schon in die Kis­te! Und wenn Sie die Kar­tons nach ei­nem Sys­tem pa­cken und auch noch be­schrif­ten, müs­sen Sie in Ih­rer neu­en Woh­nung gar nicht erst lan­ge ra­ten.

  • Umzugsgut sicher verstaut – das richtige Packmaterial

    Wäh­len Sie ge­eig­ne­te Ver­pa­ckun­gen. Tolmien hält eine brei­te Pa­let­te an be­währ­ten Be­hält­nis­sen und Umzugskartons in unterschiedlichen Größen be­reit. Ver­ges­sen Sie nicht, Ihre Um­zugs­kis­ten gut aus­zu­pols­tern, und pa­cken Sie sie nicht zu voll. Ir­gend­wann reisst näm­lich je­der Kar­ton. Le­gen Sie Schwe­res stets nach un­ten, und wenn Sie Glei­ches zu Glei­chem pa­cken, spa­ren Sie sich am Ziel eine Men­ge Su­che­rei.

Steuertipps

Um­zug aus pri­va­ten Grün­den

Die ge­setz­li­che Grund­la­ge

Mit dem Ge­setz zur steu­er­li­chen För­de­rung von Wachs­tum und Be­schäf­ti­gung sind Um­zü­ge für Pri­vat­per­so­nen, die von Um­zugs­spe­di­tio­nen durch­ge­führt wer­den, steu­er­lich den haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen gleich­ge­stellt wor­den. Auf An­trag kön­nen bis zu 4.000 EUR von der per­sön­li­chen Ein­kom­men­steu­er ab­ge­zo­gen wer­den (ent­spricht 20 % von bis zu 20.000 EUR, die ge­mäß Ge­setz steu­er­lich zu be­rück­sich­ti­gen sind).


Vor­aus­set­zun­gen für die Ab­zugs­fä­hig­keit



  • die Vor­la­ge ei­ner ord­nungs­ge­mä­ßen Rech­nung mit Da­tum, aus­ge­wie­se­ner Mehr­wert­steu­er und Um­satz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer des Un­ter­neh­mens;
  • die Ar­beits­kos­ten sind in der Rech­nung se­pa­rat aus­ge­wie­sen;
  • der Nach­weis der un­ba­ren Zah­lung auf das Kon­to der Mö­bel­spe­di­ti­on durch ei­nen Be­leg des Kre­dit­in­sti­tuts (z.B. Kon­to­aus­zug; Bar­zah­lun­gen kön­nen nicht an­er­kannt wer­den!);
  • kei­ne sons­ti­ge För­de­rung oder Kos­ten­er­stat­tung des Um­zu­ges (die Ab­zugs­fä­hig­keit ist also nicht mög­lich, wenn zum Bei­spiel die Um­zugs­kos­ten als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich be­rück­sich­tigt wer­den oder die Kos­ten durch den Ar­beit­ge­ber oder ein Amt/eine Be­hör­de er­stat­tet wur­den).


Um­zug aus beruflichen Grün­den

Bei ei­nem Um­zug aus be­ruf­li­chen Grün­den kön­nen die Kos­ten bei der Steu­er­er­klä­rung als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­nah­men aus un­selbst­stän­di­ger Ar­beit be­rück­sich­tigt wer­den. Zu den zu be­rück­sich­ti­gen­den Kos­ten ge­hö­ren u.a. die Kos­ten für die Leis­tun­gen ei­ner Um­zugs­spe­di­ti­on, Fahrt­kos­ten zur Fahrt an den neu­en Wohn­ort, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand, zeit­lich be­grenzt dop­pel­te Miet­zah­lun­gen, Makl­er­ge­büh­ren so­wie Kos­ten für um­zugs­be­ding­ten Nach­hil­fe­un­ter­richt für die Kin­der bis zu ei­ner Höhe von 1.548 EUR. Hin­zu kom­men Kos­ten für sons­ti­ge Um­zugs­aus­la­gen (für Gar­di­nen, An­schluss­kos­ten für Öfen, Te­le­fon, Fern­se­her und ggf. Auf­wen­dun­gen für die Re­no­vie­rung der al­ten Woh­nung).


Alle Kos­ten sind mit Be­le­gen nach­zu­wei­sen. Für die sons­ti­gen Um­zugs­kos­ten kann al­ter­na­tiv zum be­leg­haf­ten Nach­weis ein Pausch­be­trag an­ge­setzt wer­den. Die­ser be­trägt der­zeit für Ver­hei­ra­te­te 1.256 EUR, für jede wei­te­re im Haus­halt le­ben­de Per­son er­höht sich der Pausch­be­trag um 277 EUR (bei ei­ner Fa­mi­lie mit zwei Kin­dern also 1.810 EUR).


Die Vor­aus­set­zun­gen für die Be­rück­sich­ti­gung der be­rufs­be­ding­ten Um­zugs­kos­ten:



  • Erst­ma­li­ge Auf­nah­me ei­ner so­zi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Be­schäf­ti­gung.
  • Wech­sel des Ar­beit­ge­bers, so­fern der Weg zur Ar­beit un­ter Bei­be­hal­tung der bis­he­ri­gen Woh­nung un­ver­hält­nis­mä­ßig wäre.
  • Ver­set­zung durch den Ar­beit­ge­ber, so­fern der Weg zur Ar­beit un­ter Bei­be­hal­tung der bis­he­ri­gen Woh­nung un­ver­hält­nis­mä­ßig wäre.
  • Die Ent­fer­nung zur Ar­beits­stel­le ver­kürzt sich er­heb­lich (Zeit­er­spar­nis min­des­tens eine Stun­de täg­lich für Hin­und Rück­fahrt).


Um­zug aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den

Bei ei­nem Um­zug aus ge­sund­heit­li­chen Grün­den kön­nen die Kos­ten bei der Steu­er­er­klä­rung un­ter Um­stän­den als au­ßer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung be­rück­sich­tigt wer­den. Be­rück­sich­ti­gungs­fä­hig sind die Kos­ten wie bei ei­nem Um­zug aus be­ruf­li­chen Grün­den. Ein­zel­hei­ten zur Vor­aus­set­zung der An­er­ken­nung er­teilt Ihr zu­stän­di­ges Fi­nanz­amt oder Ihre Steu­er­be­ra­tung.

Aus­schluss der Dop­pel­för­de­rung

Es ver­steht sich, dass nur sol­che Kos­ten steu­er­lich be­rück­sich­tigt wer­den kön­nen, die dem Steu­er­pflich­ti­gen tat­säch­lich ent­stan­den sind.

Er­stat­tet der Ar­beit­ge­ber oder im öf­fent­li­chen Dienst der Dienst­herr die Kos­ten für den Um­zug, kön­nen die Kos­ten steu­er­lich nicht be­rück­sich­tigt wer­den. Er­stat­tet ein Amt oder eine Be­hör­de den Um­zug, kön­nen die Kos­ten eben­falls nicht gel­tend ge­macht wer­den.

Ein Steu­er­ab­zug ist nur für sol­che Leis­tun­gen mög­lich, für die nicht be­reits eine Steu­er­er­mä­ßi­gung in An­spruch ge­nom­men wor­den ist. So­fern die Um­zugs­kos­ten als Wer­bungs­kos­ten be­rück­sich­tigt wer­den, ist eine Ab­zugs­fä­hig­keit im Rah­men der haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen.


Ein Bei­spiel:


Eine Fa­mi­lie zieht am 17.3.2010 aus pri­va­ten Grün­den um. Die Rech­nung des Mö­bel­spe­di­teurs ent­hält Kos­ten für Ar­beit und Trans­port, Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al und ei­nen Au­ßen­auf­zug. Der von der Ein­kom­men­steu­er ab­zugs­fä­hi­ge Be­trag er­rech­net sich wie folgt:

Ge­samt­kos­ten(inkl. MwSt.) 2.050 EUR, da­von:



  • Ar­beits- und Trans­port­kos­ten: 1.720 EUR
  • Au­ßen­auf­zug:  240 EUR
  • Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al: 90 EUR


Die Kos­ten für Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al sind nicht ab­zugs­fä­hig.


Von den 1.960 EUR Ar­beits-, Ma­schi­nen- und Fahrt­kos­ten sind 20 Pro­zent (ist 392 EUR) von der Ein­kom­men­steu­er ab­zugs­fä­hig. Der Um­zug wird also mit der Steu­er­er­klä­rung um 392 EUR bil­li­ger und kos­tet real nach Ab­zug der Steu­er­ent­las­tung 1.658 EUR.

Üb­ri­gens kön­nen ne­ben den Kos­ten für den Um­zug zu­sätz­lich auch noch bis zu 1.200 EUR für Hand­wer­ker­leis­tun­gen, z. B. für das Strei­chen der neu­en Woh­nung, steu­er­lich be­rück­sich­tigt wer­den

Soviel Umzug sollten Sie sich leisten!

Ein Um­zug be­deu­tet Ver­än­de­rung. Ein Um­zug ist gleich­zu­set­zen mit dem Be­ginn ei­nes neu­en Le­bens­ab­schnit­tes. Es gilt, eine Viel­zahl von An­ge­le­gen­hei­ten zu er­le­di­gen: die Su­che ei­ner neu­en Woh­nung; die Auf­ga­be der al­ten Woh­nung und die Rück­ga­be an den Ver­mie­ter oder der Ver­kauf, ver­bun­den häu­fig mit ei­ner Re­no­vie­rung min­des­tens ei­ner Woh­nung; der Um­zug selbst; die Ent­sor­gung al­ter Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, die nicht mehr in das neue Um­feld pas­sen; der Kauf neu­er Ein­rich­tungs­stü­cke; not­wen­di­ge Um­mel­dun­gen; Adres­sän­de­run­gen und vie­les mehr. Und al­les kos­tet Geld: Mak­ler, Kau­ti­on, Hand­wer­ker, der Um­zugs­trans­port, Mö­bel, die viel­fäl­ti­gen Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten. Der Wunsch, beim Um­zug zu spa­ren, ist ver­ständ­lich.


In­tel­li­gent spa­ren beim Um­zug ist (k)eine Kunst. Die Wahl ei­ner se­riö­sen Um­zugs­spe­di­ti­on ist der ers­te Schritt zum Geld­spa­ren. Mit qua­li­fi­zier­tem Fach­per­so­nal sind die Ar­bei­ten schnell er­le­digt, ohne dass Schä­den am Mo­bi­li­ar und teu­re Re­pa­ra­tu­ren oder Er­satz­käu­fe die Freu­de an der neu­en Woh­nung trü­ben. Wer eine Steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben muss, hat die Mög­lich­keit, die Um­zugs­kos­ten steu­er­lich gel­tend zu ma­chen. Um­zugs­kos­ten kön­nen, je nach Grund des Um­zu­ges, als Wer­bungs­kos­ten oder als Son­der­aus­ga­ben oder seit dem Jahr 2006 als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen be­rück­sich­tigt wer­den. Da­mit wird ent­we­der das steu­er­pflich­ti­ge Ein­kom­men oder die Steu­er­schuld un­mit­tel­bar re­du­ziert.


Ein­fa­cher, si­che­rer und in­tel­li­gen­ter kön­nen Sie beim Um­zug nicht spa­ren!

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